Verletzung von Grundrechten: Zwang zum Klassenüberspringen - Mobbingtagebuch Februar 2026
- 27. Feb.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 9. Apr.
Am 6.2.2026 erhält das Kind sein Resultat vom IT-Biber Wettbewerb der dritten und vierten Klasse kommentarlos in die Hand gedrückt. Erwartungsgemäss hat es als Drittklässler wieder klar als Bester von allen Dritt- und Viertklässlern abgeschnitten. Fast die doppelte Punktzahl gegenüber dem klassenbesten Kind der vierten Stufe, welches von der Klassenlehrerin fast nur Bestnoten bekommt. Eine Gratulation hat es jedoch nicht bekommen. Direkt aus Absurdistan stammt auch wie die Schule stolz auf ihrer Hompage bekannt gibt, dass jedes Kind begabt ist und gefördert werden muss, um dann viele Tausende von Franken an Rechtsberatungskosten in die Hand zu nehmen, um einem klar diagnostizierten hochbegabten Kind diese Förderung abzusprechen. Bei diesem Effort ist es verständlich, dass es für eine Gratulation für das IT-Biber Resultat oder den ersten Platz, den das Kind an einem kantonalen Schulsportwettkampf für seine Schule errang, keinen Platz mehr hat. Es ist übrigens davon auszugehen, dass die Rechtsberatungskosten die Förderkosten des Kindes gedeckt hätten. Leider tritt diese Verhaltensstörung, anders kann man es nicht nennen, auch bei anderen Schulen auf, wie unzählige Bundesgerichtsentscheide beweisen.

Nun zum Mobbing-Highlight des Monats: Da die Schule das Kind nicht fördern wollte, haben die Eltern das Zepter vor einem Jahr in die Hand nehmen, selbst Förderung organisieren und parallel Förder-Anträge bei der Schule stellen müssen. Das Kind sitzt seit mindestens einem Jahr regelrecht einfach nur die Zeit ab und langweilt sich massiv. Für dieses Kind ist es eine Tortur, weil es nach seiner Persönlichkeit eigentlich immer gerne Vollgas geben will. Man stellt sich ein Schlittenhund vor, der nur eingesperrt wird und verkümmert. In einem Gespräch mit der Schule geht diese mit keinem Wort auf die Anträge der Eltern ein und schlägt einen alternativen Weg mit drei Massnahmen vor. Es ist klar, dass bei diesem Kind die wirtschaftlichen und persönlichen Interessen der Schule über das Wohl des Kindes gestellt wird. Ihr Plan: Klasse überspringen mit ein paar Alibiübungen abgerundet. Die Eltern begründen in der Folge gut, warum das Klassenüberspringen hier nicht in Frage kommen kann - abgesehen davon, dass es wissenschaftlich viel zu früh zu urteilen ist, ob dieses Instrument überhaupt etwas taugt. Das Kind wird in der Folge hinter dem Rücken der Eltern gefragt, ob es überspringen wolle, was von diesem kategorisch verneint wird. Das scheint für die Schulleitung genau das zu sein, was sie hören wollten, denn sie beschliessen, dass das Kind per sofort zwangsweise in eine andere Klasse kommt, also überspringt. Gleichzeitigt entziehen sie diesem Entscheid die aufschiebende Wirkung, was absurd und rechtlich gar nicht möglich ist. Das heisst, der Entscheid tritt in Kraft bis ein Gerichtsentscheid, welcher Jahre dauern kann, diesen wieder rückgängig macht, was dann aber schon zu spät ist, weil das Kind bereits Jahre in der anderen Klasse verbracht hat. Normalerweise hört man auf die Eltern, wenn sie Nein zum Klassensprung sagen, denn die kennen das Kind am besten. Sicherlich ordnet man einen solchen Entscheid nicht ohne die Motivation und das Einverständnis des Kindes an. Ganz sicher nicht wenn Kind und Eltern Nein sagen. Und wenn man schon nicht auf die Eltern und das Kind hört, gewährt man bei einem solchen Entscheid die aufschiebende Wirkung, damit er erst in Kraft tritt, wenn ein Gericht darüber entschieden hat, falls die Eltern das wünschen. Normalerweise würde man solche Zustände eher in Autokratien wie China oder Russland erwarten, was aber dort nicht passieren würde, da ein leistungsstarkes Kind wie dieses dort spezielle Förderung geniessen würde.
Alle uns zur Verfügung stehenden Dokumente über diese Schule können auf Anfrage eingesehen werden.

