top of page

Rechtsstaatlich unhaltbare Zustände in der Innerschweiz - Teil 1 der unglaublichen Geschichte

  • Autorenbild: Hood
    Hood
  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Das ist das erste Puzzlestück einer unglaublichen und für einen Rechtsstaat nicht haltbaren Zustand. Diese Geschichte startet schon viel früher aber für einen Staatsanwalt aus einem Innerschweizer Kanton genau dann, als gegen einen im Kanton bekannten Amtsträger diverse Strafanzeigen eingereicht werden. Der Staatsanwalt beschliesst aus zunächst nicht nachvollziehbaren Gründen nichts gegen das Behördenmitglied zu unternehmen. Da der beschuldigte Amtsträger aufgrund seiner Straftaten mit Hilfe anderer Amtsstellen für ihn belastende Beweismittel zur Seite geschafft hatte, wird der Staatsanwalt mehrmals auf die zeitkritische Beweissicherung hingewiesen. Vergebens. Er hält stur daran fest, nichts zu tun. Als die Zeit langsam davonläuft, wird eine Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Obergericht eingereicht in der Hoffnung, dass die Beweissicherung doch noch klappt. Auch vergebens. Zur Verteidigung seiner Untätigkeit bezieht sich der Staatsanwalt auf Bundesgerichtsentscheide, die es gar nicht gibt. Da so inkompetent ein Staatsanwalt nicht sein kann, kommen zu diesem Zeitpunkt erstmals unschöne Verdachtsmomente auf. Als dann das Obergericht den Fall auch über 9 Monate liegen lässt und der Staatsanwalt nach über zwei Jahren doch noch plötzlich aktiv wird mit dem Resultat, dass die Beweise nicht mehr gesichert werden können, verhärtet sich der Verdacht.


Der Teufel

Bleiben sie dran. Die Geschichte wird bald weitererzählt.

Haben Sie ähnliches mit Schweizer Behörden erlebt, dann melden Sie sich.

 


 
 

Diskretion ist uns wichtig, ohne Ihr Einverständnis wird nichts unternommen - wir freuen uns über Ihre Nachricht. Jetzt ist die Zeit aktiv zu werden.

Hood & Holmes

schauen hin und nicht weg

© 2025 Hood & Holmes

E-Mail

Tel.

+41 (0) 78 249 51 57

Vielen Dank für das Einreichen!

bottom of page