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Update: Zahlreiche Anzeichen eines Justizskandals in der Innerschweiz: Gesetze haben keinen Wert wenn sie nicht richtig angewendet werden

  • 13. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. Juni

Der erste Teil unserer unglaublichen Geschichte handelt von rechtsstaatlich unhaltbaren Zuständen in der Innerschweiz. Die unglaubliche Geschichte im zweiten Teil handelt von erstem strafrechtlich relevanten Verhalten in einer Familie. Nun wird die Geschichte weitererzählt. Sie erinnern sich: Es wurden gegen einen im Kanton bekannten Amtsträger diverse Strafanzeigen eingereicht. Was sie bisher noch nicht wussten: Der Amtsträger stammt aus der Familie aus dem zweiten Teil der unglaublichen Geschichte. Merken sie sich das. Der Staatsanwalt beschliesst aus zunächst nicht nachvollziehbaren Gründen nichts gegen das Behördenmitglied zu unternehmen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Staatsangestellte sich gegenseitig schützen. Da der beschuldigte Amtsträger aufgrund seiner Straftaten mit Hilfe anderer Amtsstellen für ihn belastende Beweismittel zur Seite geschafft hatte, wird der Staatsanwalt mehrmals auf die zeitkritische Beweissicherung hingewiesen. Vergebens. Er hält stur daran fest, nichts zu tun. Als die Zeit langsam davonläuft, wird eine Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Obergericht eingereicht in der Hoffnung, dass die Beweissicherung doch noch klappt. Auch vergebens. Zur Verteidigung seiner Untätigkeit bezieht sich der Staatsanwalt auf Bundesgerichtsentscheide, die es gar nicht gibt. Da so inkompetent ein Staatsanwalt nicht sein kann, kommen zu diesem Zeitpunkt erstmals unschöne Verdachtsmomente auf. Als dann das Obergericht den Fall nach über 9 Monaten endlich behandelt und der Staatsanwalt nach über zwei Jahren doch noch plötzlich aktiv wird mit dem Resultat, dass die Beweise nicht mehr gesichert werden können, erhärtet sich der Verdacht. Daran ändert auch die faule Ausrede nichts, dass der Fall nicht habe bearbeitet werden können, da die Akten beim Obergericht lägen, denn mittels digitaler Aktenführung (wie rundherum Standard ist) oder Kopien, hätte dieses Problem ganz einfach beseitigt werden können.


Gesetze sind nur so gut wie deren Umsetzung
Gesetze sind nur so gut wie deren Umsetzung

Immerhin urteilt das Obergericht, dass es sich in der Tat um eine Rechtsverzögerung handelt und der Fall innert nützlicher Frist zum Abschluss gebracht werden muss. Gegen den Staatsanwalt wird in der Zwischenzeit wegen Amtsmissbrauch ermittelt. Das scheint ihn aber nur sehr begrenzt zu betreffen, denn er nützt die zweimonatige Frist die Beweisanträge zu erledigen bis zum letzten Tag aus, obwohl aus der Korrespondenz zu entnehmen ist, dass er schon vor einem halben Jahr im Stand war, dies zu erledigen. Er sitzt trotz zahlreicher Anzeichen eines Justizskandals immer noch fest im Sattel und kümmert sich um die sechs Anzeigen, welche gegen den Amtsträger und seine Familie laufen. Die zentralen Beweise sind leider in der Zwischenzeit nicht mehr zu sichern. Der beschuldigte Lokalpolitiker, welcher mit Hilfe anderer Amtsstellen Beweise für angezeigte Straftaten zur Seite geschafft hatte, konnte nun auch auf die volle Unterstützung der Staatsanwaltschaft zählen. Was nützen unsere Gesetze, wenn sie nicht richtig angewendet werden, bewusst Beweise zur Seite geschafft und bewusst Beweise nicht abgenommen werden, wenn Gerichte bewusst oder unbewusst Fälle für Parteien nachteilig priorisieren und wenn sich Amtsträger gegenseitig schützen?


Update:

Die vom Gericht eingesetzte Staatsanwältin zur Untersuchung des Amstsmissbrauches ihres Amtskollegen kommt, nachdem sie über 5 Monate nichts gemacht hat, nicht einmal die Akten studiert hat, zum Schluss, dass der ermittelnde Staatsanwalt alles richtig gemacht hat und verweigert in der Folge sogar die Akteneinsicht - ein Grundrecht. Gemäss ihr ist es in Ordnung, wenn ein Staatsanwalt wichtige Beweismittel, darum wurden sie ja auch auch gelöscht, nicht sichert, resp. wiederherstellt.

 
 

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