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Moralisch und rechtlich äusserst fragwürdige Zuwendungen in Millionenhöhe einer betagten Patientin an Arzt in der Innerschweiz

  • Autorenbild: Hood
    Hood
  • 20. Nov.
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 20. Nov.

Eine hochbetagte und an extremen Schmerzen leidende, auf entsprechende Betreuung und Medikation angewiesene Verstorbene wurde in ihren letzten Lebensjahren von einem neuen Hausarzt beraten. Das Patientenverhältnis kam im Rahmen der Organisation der Betreuung ihres sehr wohlhabenden Ehemannes zustande. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurden dem Arzt bei seinen immer häufiger werdenden Hausbesuchen (mehrmals pro Woche) namhafte Bargeldbeträge übergeben.

 

Nachdem vor ein paar Jahren ihr Mann verstorben war, brach für die alte Frau eine Welt zusammen. Sie war vor vielen Jahren mit ihrem Mann aus dem Ausland in die Innerschweiz gezogen, wo das Paar in ein Einfamilienhaus zog. Da das kinderlose Paar sehr zurückgezogen lebte und die Frau keiner Erwerbstätigkeit nachging (das Ehepaar lebte die klassische Rollenteilung), stand sie nach dem Tod ihres Mannes ganz allein da. Sie fühlte sich völlig hilflos, da sie sich in allen Belangen stets auf ihren Ehemann hatte verlassen können.  Da ihr Mann insbesondere auch die Finanzen des Paares allein betreut hatte und die Frau über keinerlei diesbezügliche Kenntnisse verfügte, erfuhr sie erst nach dessen Hinschied vom enormen Vermögen im zweistelligen Millionenbereich, dass sich über die Jahre angehäuft hatte, und war damit völlig überfordert.


Tresor

 

Leider erfuhr von diesem unglaublichen Vermögen nicht nur die Witwe, sondern dieses war auch anderen Personen bekannt, wie insbesondere dem sich aufdrängenden Arzt, in dessen Sprechstunde die hochbetagte Schmerzpatientin sich nun nach dem Tod ihres Gatten regelmässig begab. Der Kontakt zwischen der Frau und ihrem neuen Hausarzt intensivierte sich in den Jahren nach dem Tod ihres Ehemannes. Dies einerseits, da die Frau aufgrund ihrer massiven Schmerzen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Hausarzt stand, welcher die einzige Person war, die ihr durch Behandlung bzw. Verschreibung von entsprechenden Medikamenten Linderung von ihren sehr grossen, kaum ertragbaren gesundheitlichen Leiden verschaffen konnte. Andererseits aber auch, da sie nach dem Tod ihres langjährigen Ehemannes, welcher immer alles für die Ehegatten erledigt hatte, orientierungslos und einsam war.

 

Die beschriebene Situation von der Frau machte sie leider auch einfach beeinflussbar. In einem ersten Testament, schätzungsweise einige Monate nach dem Tode ihres Ehemannes, verfügte sie, dass ihr neuer Hausarzt, dereinst ihre unbelastete Liegenschaft in Höhe von mehreren Millionen erhalten sollte.

 

Vor wenigen Jahren änderte sie unter seltsam anmutenden Umständen in sehr hohem Alter ihr bisheriges Testament, welches sie erst kürzlich zuvor erstellt hatte, grundlegend. Als Willensvollstrecker für den sehr umfangreichen Nachlass setzte sie statt eines langjährigen Vertrauten von ihr und ihrem Ehemann ihren neuen Hausarzt ein, da ihr gesagt worden sei, dass der Arzt besser verfügbar sei als der bisherige Willensvollstrecker. Eine Aufgabe – die gerade bei derart grossen, komplexen Nachlässen, in Regel eher Rechtsanwälten, Notaren, Treuhändern oder anderen Personen mit umfassenden finanztechnischen Kenntnissen überlassen wird, wie es denn auch in der alten Testamentsversion der Fall gewesen war.

 

Vor ein paar Jahren liess sie ihrem Hausarzt zu Lebzeiten Barvermögen im einstelligen Millionenbereich zukommen. Es bestehen auch Anhaltspunkte, dass es im weiteren Verlauf der Patientenbeziehung zu weiteren lebzeitigen Barzuwendungen in grösserem Ausmasse kam.

 

Vor einem Jahr änderte die Frau ihr Testament nochmals ab. In der dritten Version innerhalb von knapp 3 Jahren strich die Erblasserin bisherige Begünstigungen und wies stattdessen ihrem Hausarzt, nochmals eine namhafte Summe im einstelligen Millionenbereich zu.

 

Der Hausarzt hat mithin in den vergangenen Jahren – mittelbar seit Beginn der Patientenbeziehung – von seiner hochbetagten, vom Verlust ihres geliebten Ehemannes gezeichneten und unter enormen Schmerzen leidenden Patientin Zuwendungen im Wert von schätzungsweise sechs Millionen Franken erhalten. Berufskollegen, welche davon erfahren haben, waren verständlicherweise schockiert und wütend.

 
 

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